Zuzahlungsbefreiung für 2018


Antrag schon jetzt möglich
Zuzahlungsbefreiung für 2018

Neues Jahr, neue Behördenanträge: Wer seine Zuzahlungen zu Kassenleistungen begrenzen will, kann schon jetzt einen Befreiungsantrag für das ganze Jahr 2018 stellen. Wann dies sinnvoll ist.

Bis zum 18. Lebensjahr erstatten die Krankenkassen Gesundheitsleistungen komplett, darunter Krankenhausbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen oder Arzneimittel. Erwachsene sind hingegen zu einer Zuzahlung verpflichtet – die allerdings nie mehr als 10 Euro pro Medikament beträgt.

Höhe der Zuzahlungsbeträge ist gedeckelt

Wer besonders häufig Kassenleistungen in Anspruch nimmt, kann aufatmen: Jeder gesetzlich Versicherte ist von Zuzahlungen befreit, die zwei Prozent seines jährlichen Bruttoeinkommens überschreiten. Für chronisch Kranke gilt die Regelung bereits ab einem Prozent. Für Angehörige wie den Ehepartner können Freibeträge geltend gemacht werden. Ausgenommen von diesen Regelungen sind alle Versorgungsmaßnahmen, die die gesetzlichen Kassenleistungen übersteigen, so etwa Individuelle Gesundheitsleistungen.

Befreiungsantrag zu Jahresbeginn spart das Belegesammeln

Die Zuzahlungsbefreiung muss jedes Kalenderjahr neu bei der entsprechenden Krankenkasse beantragt werden. Ist abzusehen, dass die Zuzahlungsgrenze im Laufe des Jahres überschritten wird, lohnt es sich, bereits zu Beginn des Jahres einen Befreiungsantrag zu stellen und den entsprechenden Betrag vorab zu entrichten. Das erspart das Sammeln aller Belege für in Anspruch genommene Kassenleistungen. Auf Rezepten trägt der verordnende Arzt dann einen Befreiungsvermerk ein, zudem können Patienten in der Apotheke einen Befreiungsbescheid der Krankenkasse vorlegen.

Ab welchem Betrag die Zuzahlungsbefreiung gilt, können Sie mithilfe eines Zuzahlungsrechners ermitteln.

Quelle: Bayerische Landesapothekerkammer

Pollenflugkalender

Vorhersage für Radebeul

News

Notdienst oder Notaufnahme?
Notdienst oder Notaufnahme?

Oft hilft der Bereitschaftsdienst

Bei akuten Schmerzen ist oft unklar: Ist die Notaufnahme das Richtige, oder reicht ein Besuch in einer Praxis? Die Telefonvermittlung 116117 hilft bei der Entscheidung.   mehr

5 Mythen um die Wechseljahre
5 Mythen um die Wechseljahre

Lästiges Auf und Ab

Wenn der Östrogenspiegel sinkt, kann man nicht schwanger werden? Eine Hormontherapie macht Krebs? Und mit der Pille lässt sich die Menopause verschieben? Diese und weitere Annahmen zu den Wechseljahren halten sich beharrlich. Was stimmt davon?   mehr

Wie oft duschen mit Neurodermitis?
Wie oft duschen mit Neurodermitis?

Täglich oder wöchentlich

Die Haut von Menschen mit Neurodermitis reagiert auf viele Reize. Ob auch tägliches Duschen dazu gehört, haben britische Forschende untersucht.   mehr

Mehr Fett durch Rauchen?
Eine rothaarige Frau schaut auf ihre Zigarette.

Zunahme von Bauchfett befürchtet

Rauchende haben den Ruf, eher schlank zu sein. Das stimmt auch – dennoch führt Rauchen möglicherweise zu mehr innerem Bauchfett.   mehr

Besser morgens unters Messer
Besser morgens unters Messer

Einfluss auf das Überleben

Wer sich seinen OP-Termin aussuchen kann, sollte ihn am Vormittag wählen. Denn bei Eingriffen vor 13:00 Uhr sind die Chancen für das Überleben offenbar besser als bei nachmittäglichen Operationen.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Beratungsclips

Antibiotikumsaft mit Löffel

Antibiotikumsaft mit Löffel

Dieses Video zeigt Ihnen kurz und verständlich, wie Sie einen Antibiotikumsaft mit einem Dosierlöffel richtig einnehmen. Der Clip ist mit Untertiteln in Russisch, Türkisch, Arabisch, Englisch und Deutsch verfügbar.

Wir bieten Ihnen viele unterschiedliche Beratungsclips zu erklärungsbedürftigen Medikamenten an. Klicken Sie einmal rein!

Apotheke an der Elbe
Inhaberin Antje Goldbach
Telefon 0351/83 73 90
E-Mail info@apo-radebeul.de